Interne Informationen

Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst – Mit der Zustimmung der Gewerkschaften zur Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 ist der Tarifabschluss endgültig bestätigt worden.Die drei Gewerkschaften ver.di,

Mit dem Rundschreiben werden Hinweise zu Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bekannt gegeben (BEEG), die zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten sind. Zudem wird auf die neuen Möglichkeiten zum

Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt – Nach dreitätigen Verhandlungen in Hannover haben VKA und Gewerkschaften am Mittwochvormittag einen Tarifkompromiss im Sozial- und Erziehungsdienst erreicht. Der Tarifabschluss liegt mit einem

ZTR 6/2011 – Die tariflichen Regelungen des TVöD und TV-L werfen hier, insbesondere auch durch die Neuorientierung der Stufen innerhalb der Entgeltgruppen gegenüber den Vorgängerregelungen, zahlreiche Zweifelsfragen auf sowohl zu

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD tritt an die Stelle des Zivildienstes, der zusammen mit der Wehrpflicht

Familienpflegezeitgesetz – Ein Antrag auf Aufnahme in die Gruppenversicherung des Bundesamtes kann vom Arbeitgeber oder den Beschäftigten gestellt werden.Dem Antrag sind eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der beschäftigten Person

StMF Bayern – Das Staatsministerium der Finanzen hat entschieden, von der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs bzw. des Anhaltens in der Stufe auch nach dem 31. Dezember 2010 keinen Gebrauch zu

Landesbezirklicher Tarifvertrag – In der Folge der Tarifrunde 2010 (Tarifeinigung vom 27.02.2010) haben die Tarifvertragsparteien auf Landesebene in Bayern über die Dynamisierung der Erschwerniszuschläge verhandelt. Wie schon nach der Tarifrunde

BMI – Mit dem am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Dauer des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate verkürzt. Zu den Auswirkungen der entsprechenden Änderungen

KAV – Bayern – Hier finden Sie einen Auszug aus dem aktualisierten Basis-E-Mail-Infopaket zur leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung (LoB) gem. § 18 TVöD/VKA des KAV Bayern. Die für 2013 […]

KAV Bayern – Mit Rundschreiben: A 1/2012 informiert der KAV Bayern zum Familienpflegezeitgesetz:I. EinleitungII. Begriff der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)III. Kein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf FamilienpflegezeitIV. AnwendungsbereichV. Familienpflegezeitvereinbarung VI. Darlehensanspruch

EuGH, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 – Wer jahrelang zu krank für den Urlaub ist, kann nach einigen Jahren kein Geld für die entgangene Freizeit verlangen. Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von