Interne Informationen

Rechtssprechung – Wie einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu entnehmen ist, hat sich der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts der vom Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Anfragebeschluss vom 27. Januar 2010 dargelegten

NZA 18/2010 – Die Spitzenorganisatio­nen der Sozialversicherung vertreten den Standpunkt, dass bei Freistellungen im Rahmen „sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen über einen längeren Zeitraum“ die sozialversicherungsrechtlich relevan­te Beschäftigung nach einem Monat endet.

NZA 18/2009 – Die Staffelung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen wurde ein zweites Mal auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verbot der Benachteiligung wegen Alters einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Hier finden Sie

BAG – Die jetzt im Volltext vorliegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Berechnung der Jahressonderzahlung vom 16. November 2011 – 10 AZR 549/10 macht hinsichtlich der Berechnung des durchschnittlich gezahlten

BAG – Das BUNDESARBEITSGERICHT hat mit Urteil vom 23.3.2011, 4 AZR 300/09 über die Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst an beruflichen Schulen nach der Vergütungsregelung für Religionslehrer VR/RL-SR – Bewährungsaufstieg

ZTR 10/2009 – Überleitung in den TVöD – Stufenzuordnung nach Höhergruppierung vor dem 1.10.2007 BAG-Urteil vom 13. August 2009

LAG Schleswig – Hostein – Für die Eingruppierung von Kindertagesstättenleitungen kommt es nach der Protokollerklärung Nr. 10 (im ABD Teil A, 1: Anlage F Anmerkung Nr. 9 ) nicht auf

§ 20 TVöD – 1 – Urteil des BAG vom 14.03.2012 – 10 AZR 778/10 -2 – Pressemitteilung des BAG vom 12.12.2012 (Nr. 88/12)3 – Pressemitteilung des BAG vom 12.12.2012

NZA 13/2011 – Unter diesem Titel schreibt im Editorial der aktuellen Ausgabe der NZA der Präsident des KGH-EKD, Thüringer Justizminister a. D. und Vorsitzender Richter am BAG a. D., Harald

BAG – Rechtssprechung – Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien des Prozesses findet der TVöD Anwendung. Im Jahr 2009 setzte die Beklagte das Entgelt der Klägerin neu fest. Sie zahlte die

Bundesministerium für Bildung und Forschung – Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und

Bayerische Regional-KODA – Als Auftrag aus der 145. Vollversammlung wird zum 30. Dezember 2009 ein schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 12 Abs. 2 BayRKO durchgeführt. Frist für Rückmeldungen ist spätestens der