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BAG – Rechtssprechung – Das Entgeltsystem des TVöD als solches ist diskriminierungsfrei. Nach der Überleitung setzt sich im TVöD die Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen des BAT nicht länger fort. Dies
ZTR 6/2011 – „Der 7. Senat des BAG nimmt Gelegenheit, nunmehr zusammenfassend und (hoffentlich) abschließend die Zulässigkeit tariflicher auf das Regelrentenalter bezogener Altersgrenzenregelungen – am Beispiel des TVöD – sowohl
LAG Schleswig – Hostein – Für die Eingruppierung von Kindertagesstättenleitungen kommt es nach der Protokollerklärung Nr. 10 (im ABD Teil A, 1: Anlage F Anmerkung Nr. 9 ) nicht auf
BAG – Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch entgegen § 7 Abs. 3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht schon am 31. März des Folgejahres. Der von Art.
§ 20 TVöD – 1 – Urteil des BAG vom 14.03.2012 – 10 AZR 778/10 -2 – Pressemitteilung des BAG vom 12.12.2012 (Nr. 88/12)3 – Pressemitteilung des BAG vom 12.12.2012
BAG – Das BUNDESARBEITSGERICHT hat mit Urteil vom 23.3.2011, 4 AZR 300/09 über die Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst an beruflichen Schulen nach der Vergütungsregelung für Religionslehrer VR/RL-SR – Bewährungsaufstieg
BAG – Rechtssprechung – Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien des Prozesses findet der TVöD Anwendung. Im Jahr 2009 setzte die Beklagte das Entgelt der Klägerin neu fest. Sie zahlte die
BAG – Die tarifliche Stichtagsregelung stellt bezüglich der den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVÜ-Bund ab. Fällt später eine Voraussetzung weg, hindert dies den
BAG – Das BAG hat mit Urteil vom 14.04.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund bei einer Herabgruppierung nicht wegfällt. Fällt eine Voraussetzung für den Anspruch
BMF-Schreiben – Mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 teilt das BMF Folgendes mit: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf
Tarifeinigung 2010 – Die Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile ( § 11 ABD Teil A, 3.) verändert sich gemäß § 11 Absatz 2 Satz 2 ABD Teil A, 3. bei allgemeinen
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
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