Landesbezirklicher Tarifvertrag – In der Folge der Tarifrunde 2010 (Tarifeinigung vom 27.02.2010) haben die Tarifvertragsparteien auf Landesebene in Bayern über die Dynamisierung der Erschwerniszuschläge verhandelt. Wie schon nach der Tarifrunde
BMI – Mit dem am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Dauer des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate verkürzt. Zu den Auswirkungen der entsprechenden Änderungen
StMF – Bayern – Nach dem KAV Bayern hat auch der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik ergriffen. Beim Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen
BAG – Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt
EuGH, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 – Wer jahrelang zu krank für den Urlaub ist, kann nach einigen Jahren kein Geld für die entgangene Freizeit verlangen. Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von
StMAS Bayern – „Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2012 den Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) für eine Reform des Bayerischen
ZTR 6/2011 – Die tariflichen Regelungen des TVöD und TV-L werfen hier, insbesondere auch durch die Neuorientierung der Stufen innerhalb der Entgeltgruppen gegenüber den Vorgängerregelungen, zahlreiche Zweifelsfragen auf sowohl zu
Rechtssprechung EuGH – Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.Bisher mussten bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte
KAV – Bayern – Hier finden Sie einen Auszug aus dem aktualisierten Basis-E-Mail-Infopaket zur leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung (LoB) gem. § 18 TVöD/VKA des KAV Bayern. Die für 2013 […]
KAV Bayern – Mit Rundschreiben: A 1/2012 informiert der KAV Bayern zum Familienpflegezeitgesetz:I. EinleitungII. Begriff der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)III. Kein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf FamilienpflegezeitIV. AnwendungsbereichV. Familienpflegezeitvereinbarung VI. Darlehensanspruch
Sie finden ab sofort alle Protokolle der Vollversammlung unter https://unterlagen.bayernkoda.de. Über die Suchfunktion können Sie sofort alle Themen finden, die in der Tagesordnung aufgeführt sind. Es reicht, wenn Sie hierfür
BFH – Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung wieder Gutscheine mit Angabe eines Geldbetrags überreichen. Der BFH hat mit den Urteilen anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von