Familienpflegezeit – Gruppenversicherung des Bundesamtes

Familienpflegezeitgesetz – Ein Antrag auf Aufnahme in die Gruppenversicherung des Bundesamtes kann vom Arbeitgeber oder den Beschäftigten gestellt werden.Dem Antrag sind eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der beschäftigten Person über die Familienpflegezeit, eine Entgeltbescheinigung mit Angabe der arbeitsvertraglichen Wochenstundenzahl der letzten zwölf Monate vor Beginn der Familienpflegezeit und eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen beizufügen.Die Höhe der monatlichen Versicherungsprämie errechnet sich nach dem ermittelten Bruttoaufstockungsbetrag zzgl. des Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag. Sie liegt derzeit (bis 31.12.2012) für die gesamte Laufzeit der Familienpflegezeit bei 1,99 %.


Bitte beachten Sie: 
Die Familienpflegezeitversicherung läuft zwingend über die gesamte Laufzeit der Familienpflegezeit. Diese setzt sich aus Pflege- und Nachpflegephase zusammen. Wenn die Pflegephase z.B. 12 Monate beträgt, ist die Familienpflegezeit-versicherung für 24 Monate abzuschließen.