Interne Informationen

KAV Bayern – Mit Rundschreiben: A 1/2012 informiert der KAV Bayern zum Familienpflegezeitgesetz:I. EinleitungII. Begriff der Familienpflegezeit (§ 2 FPfZG)III. Kein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf FamilienpflegezeitIV. AnwendungsbereichV. Familienpflegezeitvereinbarung VI. Darlehensanspruch

EuGH, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 – Wer jahrelang zu krank für den Urlaub ist, kann nach einigen Jahren kein Geld für die entgangene Freizeit verlangen. Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von

Bayerische Staatszeitung – In der aktuellen Ausgabe der Staatszeitung vom 25. Juni 2010 findet sich folgender Artikel über die Dienstrechtsreform: „Mit einem Zitat aus der Bibel beendete die Vorsitzende des

StMAS Bayern – „Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2012 den Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) für eine Reform des Bayerischen

KAV-Sonderrundschreiben – Aufgrund der Überleitung ab 01.11.2009 in die neuen S-Entgeltgruppen kann für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Probleme mit den Grenzbeträgen geben. Näheres finden Sie hier.

BMF – „Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben mit den für die Lohnsteuer zuständigen Vertretern der Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder abgestimmt, so dass nunmehr einheitlich von Steuerfreiheit aller

Bund/Länder – Nach § 3 Nr. 5 EStG sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten aufgrund des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes und Zivildienstleistende

StMF – Bayern – Nach dem KAV Bayern hat auch der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik ergriffen. Beim Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen

– RdSchr. D. BMI v. 17.5.2011 – D 3 – 221 421 – 4/1 – – Stellenzulagen werden nach der derzeitigen Rechtslage beginnend mit dem Tag der Aufnahme der zulageberechtigenden

BAG – Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt

Sie finden ab sofort alle Protokolle der Vollversammlung unter https://unterlagen.bayernkoda.de. Über die Suchfunktion können Sie sofort alle Themen finden, die in der Tagesordnung aufgeführt sind. Es reicht, wenn Sie hierfür

BAG – Das BUNDESARBEITSGERICHT hat mit Urteil vom 23.3.2011, 4 AZR 300/09 über die Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst an beruflichen Schulen nach der Vergütungsregelung für Religionslehrer VR/RL-SR – Bewährungsaufstieg