BAG – Ist ein Arbeitnehmer fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt, verfällt sein Mindesturlaubsanspruch entgegen § 7 Abs. 3 BUrlG aufgrund europarechtlicher Vorgaben nicht schon am 31. März des Folgejahres. Der von Art.
§ 20 TVöD – 1 – Urteil des BAG vom 14.03.2012 – 10 AZR 778/10 -2 – Pressemitteilung des BAG vom 12.12.2012 (Nr. 88/12)3 – Pressemitteilung des BAG vom 12.12.2012
BAG – Das BUNDESARBEITSGERICHT hat mit Urteil vom 23.3.2011, 4 AZR 300/09 über die Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst an beruflichen Schulen nach der Vergütungsregelung für Religionslehrer VR/RL-SR – Bewährungsaufstieg
BAG – Rechtssprechung – Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien des Prozesses findet der TVöD Anwendung. Im Jahr 2009 setzte die Beklagte das Entgelt der Klägerin neu fest. Sie zahlte die
BAG – Die tarifliche Stichtagsregelung stellt bezüglich der den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des TVÜ-Bund ab. Fällt später eine Voraussetzung weg, hindert dies den
BAG – Das BAG hat mit Urteil vom 14.04.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund bei einer Herabgruppierung nicht wegfällt. Fällt eine Voraussetzung für den Anspruch
BMF-Schreiben – Mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 teilt das BMF Folgendes mit: Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf
BMI – Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. November 2011 entschieden, dass Nachzahlungen, die für die Referenzmonate der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD geleistet werden, in die Berechnung mit einzubeziehen sind.
ZTR 9/2009 – Das BAG klärt den Begriffsinhalt, stellt die Eigenständigkeit gegenüber anderen Lohngruppen heraus und grenzt gegenüber „einfachen“ Tätigkeiten ab. Den Artikel hierzu finden Sie hier
ZTR 3/2011 – Für Einrichtungen des katholischen kirchlichen Bereichs, die nicht unmittelbar Kraft Diözesangesetz an die Grundordnung des kirchlichen Dienstes gebunden sind, hatte ein Delegationsgericht der Apostolischen Signatur am 31.
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und
Bayerische Regional-KODA – Als Auftrag aus der 145. Vollversammlung wird zum 30. Dezember 2009 ein schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 12 Abs. 2 BayRKO durchgeführt. Frist für Rückmeldungen ist spätestens der