Die Beschäftigten im kirchlichen Dienst, für das ABD zur Anwendung kommt, erhalten gemäß den Vorgaben des § 1 ABD Teil A, 1. ab 1. August 1,4 Prozent mehr Brutto. Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2012, in der eine Entgeltsteigerung in drei Schritten vereinbart wurde. Die Anpassung der Tabellen um weitere 1,4 Prozent soll bis Ende Februar 2014 gelten. Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind von diesen Entgelterhöhungen ausgenommen, da sich deren Gehalt an der Beamtenbesoldung orientiert.

 

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