Beschluss der 147. Vollversammlung – Mit der Übernahme der Regelungen der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst treten zum 1. September Bestimmungen zur Gesundheitsvorsorge in kirchlichen Einrichtungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung in Kraft.

Die Bestimmungen finden Sie in der Anlage zu § 44 ABD Teil  A, 1.

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