Am 22.04.2023 haben sich die Tarifparteien für den Öffentlichen Dienst - Bund und Kommunen - auf Basis des Schlichtungsvorschlages geeinigt. Auf Grundlage dieser Tarifeinigung (TVöD-VKA) fasst die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen im Rahmen der geltenden Tarifautomatik die Beschlüsse zur Übernahme der Regelungen in das ABD.

Neben der Erhöhung der Tarifentgelte zum 01.03.2024 (bisher liegt der genaue Wortlaut des Tarifvertragstextes jedoch noch nicht vor), sieht die Tarifeinigung auch steuer- und SV-freie (einmalige und monatliche) Sonderzahlungen ab Juni 2023 vor. Der hier zu Grunde liegende Tarifvertrag ist bereits unterschrieben und – nachdem er bis zum 17.05.2023 von keiner Seite widerrufen worden ist – am 18.05.2023 in Kraft getreten.

Der Tarifvertrag Inflationsausgleich sieht folgende Zahlungen vor:

  • einmalige Sonderzahlung i. H. v. EUR 1.240,-- (bzw. EUR 620,-- für Auszubildende) (bei Vollzeit) mit dem Juni-Entgelt und
  • ab Juli 2023 bis Februar 2024 erfolgende monatliche Sonderzahlungen i. H. v. EUR 220,-- (bzw. EUR 110,-- für Auszubildende) (bei Vollzeit)

Die näheren Modalitäten und Ausgestaltungen entnehmen Sie bitte dem TV Inflationsausgleich, der der Automatik unterliegt und in das ABD übernommen wird.

Den Tarifvertrag können Sie im Internet unter der folgenden Adresse abrufen: www. oeffentlicher-dienst.info/g/tvoed-inflationsausgleich

Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen hat sich bereits darauf verständigt, dass die Leistungen nach dem TV Inflationsausgleich wie bei den Kommunen ab der Zahlung der Juni-Entgelte zur Auszahlung kommen.

Nach der Bestätigung des Tarifabschlusses durch die Bundestarifkommissionen am 17. Mai 2023 stehen nun die Redaktionsverhandlungen an. In den Redaktionsverhandlungen werden die Detailfragen geklärt und die Tarifeinigung in die Form von Änderungstarifverträgen gefasst. Es geht um die Einkommen der Beschäftigten, die ab 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent und die Ausbildungsentgelte um 150 Euro erhöht werden. Die Redaktionsverhandlungen sind ab Juni 2023 geplant.

Ein Hinweis zu den weiteren Tarifeinigungen: Bestandteil der Tarifeinigung vom 22.04.2023 ist auch, dass die Regelungen zur Altersteilzeit nicht verlängert werden, d.h. dass im Jahr 2023 keine (neuen) Altersteilzeitverträge auf Basis des ABD abgeschlossen werden können, sofern die Kommission im Juli nichts Abweichendes beschließt.

Über weitere Neuigkeiten zur Tarifeinigung werden wir Sie auf unserer Homepage regelmäßig informieren.

Herzliche Grüße

Manuel Knoll

- Geschäftsführer-

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