Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält im § 5 Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten. Darin wird klargestellt, dass ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgeber liegt. 

Zur Qualifizierung gehören Maßnahmen nach Absatz 3 des § 5 TVöD, die dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung) dienen. Die Qualifizierungsmaßnahmen können auch in Form von dualen Studiengängen und Masterstudiengängen erfolgen. Für die Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bundes, die auf Veranlassung des Arbeitgebers an Studiengängen teilnehmen, ergeht folgendes Rundschreiben des Bundes.

Qualifizierung nach § 5 TVöD

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