Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich ergehen vom FMS die beiliegenden Hinweise. 

"Für die Praxis ist ein Urlaubserinnerungsmanagement erforderlich. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über die Rechtslage (Dauer des Er-holungsurlaubs, Verfall von Urlaubsansprüchen) informieren und sie auffordern, den Urlaub rechtzeitig zu beantragen und vor Ablauf der Einbringungs- und Verfallsfristen einzubringen. Eine individualisierte Information der Beschäftigten über den im Einzelfall zustehenden Urlaubsanspruch des laufenden Jahres und einen ggf. noch zustehenden Resturlaub aus dem vorhergehenden Jahr ist aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands nicht darstellbar. Den Anforderungen des BAG dürfte es genügen, wenn eine allgemein gehaltene Information erfolgt hinsichtlich des Urlaubsanspruchs bei einer Fünftagewoche und ganzjähriger Beschäftigung mit der Ergänzung, dass der konkret zustehende Urlaub bei der Dienststelle erfragt bzw. aus den jeweiligen Zeiterfassungssystemen entnommen werden kann."

 Abdruck FMS 24. Oktober 2019

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