Wichtige Entscheidungen des KGH.EKD zum kirchlichen Mitbestimmungsrecht

NZA 21/2011 – In beiden großen Kirchen in Deutschland kommt der höchstrichterlichen kirchengerichtlichen Rechtsprechung zum Mitbestimmungsrecht der Mitarbeiter eine vergleichbar hohe Bedeutung zu wie die höchstrichterliche Rechtsprechung von BAG und BVerwG zum Betriebsverfassungsrecht und zum Personalvertretungsrecht. Das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht ist ein Ausdruck des den Kirchen zustehenden Selbstbestimmungsrechts (Art. 140 GG, Art. 137III WRV), orientiert sich gleichwohl einerseits an den staatlichen Leitbildern Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht, ist aber eigenständig und weist kirchengemäße Eigenheiten auf, die häufig einer Analogie zumstaatlichen Recht entgegenstehen.

Vor diesem Hintergrund werden von H. Schliemann wichtige Entscheidungen des KGH.EKD dargestellt und erläutert.