Kirchliches Arbeitsrecht – Im Streit um die Bezahlung der 1,3 Millionen Beschäftigen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände bahnt sich in Niedersachsen eine bundesweit wegweisende Verständigung an. Kirchen und Gewerkschaften wollen künftig Tarifverträge schließen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen.Dies teilte die Diakonie nach Unterzeichnung einer Vereinbarung in Hannover mit. Ziel sei es, auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für einen Flächentarifvertrag Soziales zu gewinnen, um Lohndumping in der Branche geschlossen entgegenzutreten.
Hintergrund ist der Streit um den Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht, den sogenannten Dritten Weg. Die Bezahlung wurde bisher nicht in Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften festgelegt, sondern in Kommissionen. Ein Streikrecht gab es nicht. Diese Praxis hatte das Bundesarbeitsgericht 2012 im Grundsatz bestätigt, aber eine bessere Beteiligung der Gewerkschaften angemahnt. Auch das Streikverbot wurde gelockert. Dennoch will die Gewerkschaft Verdi vor dem Bundesverfassungsgericht weiter ein volles Streikrecht durchsetzen.
Änderung von kirchengesetzlichen Regelungen geplant
Die Positionen waren bisher festgefahren. Die Kirche fürchtet bei Zugeständnissen im Arbeitsrecht, dass das besondere Verhältnis von Kirche und Staat auch an anderen Stellen unter Druck gerät. Außerdem betont sie, sie sei kein normaler Arbeitgeber. Genau dies meint jedoch die Gewerkschaft, die für die kirchlichen Beschäftigten die gleichen Rechte wie für alle einfordert – Streikrecht inklusive. Außerdem will sie mit am Verhandlungstisch sitzen.
Der nun in Niedersachsen eingeschlagene Lösungsweg entspricht einem Vorschlag von Verdi an die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). In dem Eckpunktepapier für die weiteren Verhandlungen erkennen beide Seiten an, dass es noch unterschiedliche Auffassungen zur Rechtslage gibt. Wie die Diakonie in Hannover erklärte, sind für den Abschluss von Tarifverträgen noch kirchengesetzliche Regelungen nötig, die die EKD und die evangelischen Kirchen in Niedersachsen «in den kommenden Monaten beschließen werden». Damit wäre der Weg auch für eine bundesweite Lösung des Konflikts frei.
Bis zum Herbst wollen sich Gewerkschaften und Kirchenvertreter in Niedersachsen über Einzelfragen verständigt haben. Die Beteiligten hoffen nach eigenem Bekunden auf zügige Ergebnisse, so dass das Kirchenparlament im Frühjahr 2014 beschließen kann. Bis dahin soll Friedenspflicht herrschen, vorausgesetzt die diakonischen Dienstgeber und die Gewerkschaften einigen sich auch auf einen Entgeltabschluss für 2013. Davon wären in Niedersachsen 76.000 Beschäftigte betroffen.
Quelle: dpa / Haufe Online Redaktion