Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ)

Rundschreiben des Bundesministerium des Innern – Mit Rundschreiben vom 17.12.2009 teilt das BMI mit, dass die 2009 gültigen Mindesnettobeträge des TV ATZ unverändert fortgelten.

Die Mindestbeträge finden Sie hier.