Tarifvertrag – Die Tarifvertragsparteien haben sich am 21. April 2010 auf den Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte -TV FlexAZ – verständigt.
Der Tarifvertrag enthält unter anderem Regelungen zur Altersteilzeit und zu Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte. Er wird rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Der Tarifvertrag setzt die in der Tarifeinigung vom 27. Februar 2010 enthaltenen Eckpunkte für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD bzw. des TV-V fallen (§ 1 Satz 1) mit den entsprechenden zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen (§ 14 Abs. 2) um.
Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen zur flexiblen Altersarbeitszeit (FALTER) gem. § 13 des Tarifvertrags. Danach wird älteren Beschäftigten in einem Modell der flexiblen Altersarbeitszeit ein gleitender Übergang in den Ruhestand bei gleichzeitig längerer Teilhabe am Berufsleben ermöglicht.
Den Tarifvertrag finden Sie hier.
Quelle: www.haufe.de