Schriftliches Umlaufverfahren zur Verlängerung der Befristung von § 7 Absatz 2 ABD Teil C, 7.

BayRK – Das schriftliche Umlaufverfahren zur Verlängerung der Befristung von § 7 Absatz 2 ABD Teil C, 7. (Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen) ist abgeschlossen. 35 abgegebene gültige Stimmen stimmten der Beschlussvorlage zu.

Der Beschluss lautet:

Der Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren vom 24. Juli 2009 wird in Artikel 2 Absatz 3 (Inkrafttreten) abgeändert. Die Befristung von § 7 Absatz 2 ABD Teil C, 7. auf den 31. August 2011 wird aufgehoben. § 7 Absatz 2 ABD Teil C, 7. tritt mit Ablauf des 31. August 2013 außer Kraft. Ab 1. September 2013 gilt § 7 Absatz 2 in der Fassung der bis 31. August 2009 geltenden Dienstordnung für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte an Kindertageseinrichtungen.