Der KAV Bayern teilt mit: “Aufgrund von Nachfragen aus dem Mitgliederbereich geben wir unter Bezugnahme auf unsere Ausführungen im Rundschreiben A 5/2019, S. 12f. folgende weitere Umsetzungshinweise zu den praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin / zum Erzieher nach den landesrechtlichen Regelungen, § 1 Abs. 1 Buchst. b) vierter Spiegelstrich TVAöD-Pflege:
- Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.06.2016 (KWMBl. S. 144), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 25.05.2018 (KWMBl. S. 227), unterfällt die grundsätzlich 3-jährige Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen dem Geltungsbereich des TVAöDPflege und wird nach den dort abgebildeten Entgelten der Ausbildungsjahre 1. bis 3. vergütet. In der 4-jährigen Variante (Bewerber mit mittlerem Schulabschluss ohne Fach- /Abitur und ohne abgeschlossene Berufsausbildung) ist der Ausbildung ein Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) mit Zeugnis als Einstiegsvoraussetzung vorgeschaltet. Wir empfehlen, in diesen Fällen eine Formulierung in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen, die für dieses eine Jahr eine der Praktikantenvergütung wie im SPS der klassischen 5-jährigen Erzieherausbildung ähnliche Vergütung vorsieht. Hierzu verweisen wir auf unseren Formulierungsvorschlag im Rundschreiben A 1/2019 Anlage 36 Fußnote 2.
– Nach Abschluss der OptiPrax-Ausbildung werden Bewerber als Erzieher mit entsprechender Tätigkeit ohne einschlägige Berufserfahrung in Entgeltgruppe S 8a TVöD Stufe 1 eingestellt. Die Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2.1 TVöD, die regelt, dass das Berufspraktikum nach TVPöD als einschlägige Berufserfahrung gilt, ist nicht erfüllt. Eine analoge Anwendung dieser Ausnahmevorschrift scheidet sowohl vom eindeutigen Wortlaut als auch Sinn und Zweck aus. Absolventen der OptiPrax-Ausbildung werden in Stufe 1 eingestellt und erreichen wie alle übrigen Beschäftigten nach 1 Jahr die Stufe 2. Nach 3 Jahren in Stufe 2 und damit 4 Jahre nach Ende der Ausbildung erreichen sie die Stufe 3 und damit – ausgehend vom Beginn der Ausbildungszeit – letztlich früher als die Absolventen der 5-jährigen Ausbildung, die zwar in Stufe 2 beginnen, aber ebenfalls 3 Jahre bis zur Stufe 3 benötigen.
Aus KAV A 8/2019 Fundstelle: – Bezug: KAV A 5/2019 Az.: 4 – 1103/1; Pah/do”