StMAS – Bayern – Die kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG wird künftig über ein Onlineverfahren abgewickelt werden. Es wird die bisherigen, stets als Übergangslösung gedachten kfa- und kfr- Tabellen ersetzen, die bei weiteren Anpassungen eine ordnungsgemäße Abrechnung nicht mehr gewährleisten können. Mit dem neuen Verfahren ist die Zielsetzung verbunden, dieVerfahrensabläufe zu vereinfachen und somit eine Erleichterung für alle Akteure zu erreichen.Das Onlineverfahren beinhaltet die elektronische Antrags- und Bescheiderstellung für die Zuschüsse. Die Träger erhalten vom StMAS in den nächsten Tagen eine Zugangskennung, mit der sie sich über das Internet einloggen können. Das neue Verfahren optimiert das bisherige Abrechnungsverfahren, nutzt im Wesentlichen den Wiedererkennungseffekt und bietet gegenüber dem bisherigen System, gerade was den Datenimport und die Bedienbarkeit betrifft, entscheidende Vorteile.
Weitere informationen finden Sie hier.