KAV Bayern e.V. – Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) ist mit Ablauf des Jahres 2009 ausgelaufen. Altersteilzeit wird mit Wirkung ab 01.01.2010 nunmehr durch den Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) vom 27.02.2010 geregelt, der grundlegend veränderte Regelungen trifft. Im Wesentlichen sind dabei folgende für die Beschäftigten relevanten Punkte anzusprechen:Der bisher vorgesehene zweite Aufstockungsbetrag zur Erreichung eines bestimmten Mindestnettobetrages ist ersatzlos entfallen. Es setzt sich das Altersteilzeitentgelt nur noch aus zwei Komponenten zusammen, dem Teilzeitentgelt und einem 20%igen Aufstockungsbetrag, der sich nach dem regelmäßig jeden Monat gezahlten Teilzeitentgelt (ohne Einmalzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelte), dem so genannten Regelarbeitsentgelt bemisst.
Auch ist die Durchführung von Altersteilzeit grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt und nur noch ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
Die Berechnung des Altersteilzeitentgeltes bei Altersteilzeit im Blockmodell hat sich grundlegend geändert. Der TV FlexAZ setzt die so genannte Spiegelbildtheorie des Bundesarbeitsgerichts um, wonach in der FreisteIlungsphase der Altersteilzeit Entgelt spiegelbildlich nach dem wahrend der Arbeitsphase zustehenden Entgelt zu bemessen ist. Hierzu werden alle anfallenden Entgeltbestandteile wahrend der Arbeitsphase halbiert ausgezahlt. Der gleiche Betrag wird in das für die Freistellungsphase zu bildendes Wertguthaben eingestellt und wahrend der Freistellungsphase in jedem Kalendermonat ratierlich ausgezahlt. Die 20%ige Aufstockungsleistung kommt wahrend der gesamten Dauer der Altersteilzeit hinzu.
Den Inhalt des Merkblatts zur Altersteilzeitarbeit nach dem TV FlexAZ finden Sie hier