Kinderbezogene Entgeltbestandteile

TVöD und ABD – Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile werden gemäß § 11 ABD Teil A, 3. ebenfalls entsprechend der linearen Erhöhung der Entgelte der Anlage A ABD Teil A, 1. erhöht.

Soweit die Besitzstandszulage nach § 11 ABD Teil A, 3.  keine Erhöhungsbeträge für die ehemaligen Vergütungsgruppen X bis VIII sowie die ehemaligen Lohngruppen 1 bis 4 beinhaltet, erhöht sich diese

– ab dem 1. Januar 2010 von 95,99 Euro auf 97,14 Euro,
– ab dem 1. Januar 2011 von 97,14 Euro auf 97,72 Euro und
– ab dem 1. August 2011 von 97,72 Euro auf 98,21 Euro.