Geltungsbereich des TV-L für Personen in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung nach SGBII und SGBIII

StMF Bayern – Mit Rundschreiben vom 18. Juni 2010 gibt das StMF Bayern Hinweise zum Geltungsbereich des TV-L für Personen in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung nach SGB II und SGB III.

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