Einmalige Sonderzahlung 2011

Tarifeinigung 2010 – In den Durchführungshinweisen des BMI zum TV Sonderzahlung 2011 wird darauf verwiesen, dass für Beschäftigte, die gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse zum Bund oder einem Arbeitgeber haben, für den der TV Sonderzahlung 2011gilt, der Anspruch aus jedem Arbeitsverhältnis zeitratierlich entsprechend § 24 Absatz 2 TVöD i. V. m. § 2 TV Sonderzahlung 2011 gilt.Erfolgt hingegen lediglich ein Arbeitgberwechsel, so dass im Laufe des Monats Januar 2011 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wird, schließt § 2 Absatz 3 TV Sonderzahlung 2011 das Entstehen eines zweiten Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung 2011 aus.