Die Reichweite des kirchlichen Arbeitsrechts

ZTR 9/2010 – Zur Abgrenzung zwischen staatlichem und kirchlichem Arbeitsrecht (und damit zwischen staatlicher und kirchlicher Arbeitsgerichtsbarkeit) im Bereich der katholischen Kirche hat das Urteil des päpstlichen Delegationsgerichts vom 31.3.2010 (dazu bereits Eder ZTR 2010, 396, 398 f.), das für die “sonstigen kirchlichen Einrichtungen” die Anwendung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes der Satzungsautonomie dieser Einrichtungen zugeordnet hat, für Aufsehen gesorgt. Thüsing/Thieken analysieren die Entscheidung und ihre Konsequenzen; erörtert werden verbands- und insbesondere kirchenrechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme.Den entsprechenden Artikel aus der ZTR finden Sie hier.