Das neue FALTER Modell des öffentlichen Dienstes

ZTR 9/2010 – Mit den Tarifverträgen vom 27. Februar 2010 (dazu insgesamt Klapproth/Hock ZTR 2010, 278ff.) haben die Tarifvertragsparteien für den Bundes- und Kommunaldienst neben einer eingeschränkten Nachfolgeregelung zur bisherigen Altersteilzeit ein innovatives Modell der Teilzeitarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus vorgesehen, das – kombiniert mit dem Bezug einer Teilrente – vor dieser Altersgrenze einsetzt und für dieselbe Dauer darüber hinaus fortgesetzt wird. Mit diesem „FALTER“-Modell soll im öffentlichen Dienst dem demographischen Wandel Rechnung getragen werde. Junghanns stellt den Hintergrund, den Entstehungsgang und die Einzelheiten dieses tariflichen Modells mit den damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen dar.Den Artikel dazu finden Sie hier.