StMAS – Gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gibt das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen jährlich unter Berücksichtigung der Entwicklung der Personalkosten den für die Berechnung der kindbezogenen Förderung maßgebenden Basiswert bekannt.“Der Basiswert beträgt bei einer täglichen Buchungszeit von mehr als drei bis einschließlich vier Stunden
879,17 €
für die Endabrechnungen der kindbezogenen Förderung für den Zeitraum vom 1. September 2010 bis 31. August 2011 und
886,32 €
für die Förderabschläge vom 1. September 2011 bis 31. August 2012.
Die Basiswerttabellen werden auf der Homepage des StMAS nach Bekanntgabe im Allgemeinen Ministerialblatt aktualisiert.
Im Abrechnungsverfahren KiBiG.web steht das Modul für die Beantragung der Förderabschläge des Betreuungsjahres 2011/2012 ab sofort zur Verfügung.
Die Freischaltung des Moduls der Endabrechnungen des Betreuungsjahres 2010/2011 erfolgt Anfang September 2011.“
Quelle: 111. Newsletter Informationen zum BayKiBiG