Anhebung des Mindestrentenalters

BMF – Das Bundesministerium der Finanzen hat in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den steuerlichen Auswirkungen einer Anpassung von Vorsorgeverträgen (Altersvorsorgeverträge, Basisrentenverträge, betriebliche Altersversorgung) an die Anhebung des Mindestrentenalters vom 60. auf das 62. Lebensjahr ab dem Jahr 2012 sowie zu den steuerlichen Auswirkungen einer Laufzeitanpassung von Lebensversicherungsverträgen an die Anhebung des Renteneintrittsalters Stellung genommen.

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