Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 4. März 2011 zum TVÜ-Bund

Tarifverträge – Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVÜ-Bund erhalten Beschäftigte des Bundes im Sozial- und Erziehungsdienst eine Zulage in Höhe von 130 € monatlich. Der Tarifvertrag ist mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft getreten.Der Tarifvertrag wurde wortgleich mit den Gewerkschaften ver.di sowie der dbb tarifunion abgeschlossen.