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Nachrichten
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses während eines Sonderurlaubs
- Von: Eduard Frede
Mit Schreiben vom 3. September 2019 informiert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat darüber, dass nach dem Urteil des BAG vom 19. März 2019 – 9 AZR 315/17 sich der tarifliche Urlaubsanspruch nach § 26 Abs. 2 Buchst. c) TVöD (entspricht § 26 Abs. 2 Buchst. c) TV-L) um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat vermindert, in dem das Arbeitsverhältnis ruht. Einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer, die/der sich im gesamten Kalenderjahr im unbezahlten Sonderurlaub befinde, stehe mangels Arbeitspflicht kein gesetzlicher Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Ist die Arbeitspflicht nicht im gesamten Kalenderjahr suspendiert, müsse der Urlaubsanspruch nach Zeitabschnitten berechnet werden.
Praxisintegrierte Ausbildungsgänge zur Erzieherin / zum Erzieher Opti-Prax
- Von: Eduard Frede
Der KAV Bayern teilt mit: "Aufgrund von Nachfragen aus dem Mitgliederbereich geben wir unter Bezugnahme auf unsere Ausführungen im Rundschreiben A 5/2019, S. 12f. folgende weitere Umsetzungshinweise zu den praxisintegrierten Ausbildungsgängen zur Erzieherin / zum Erzieher nach den landesrechtlichen Regelungen, § 1 Abs. 1 Buchst. b) vierter Spiegelstrich TVAöD-Pflege:
Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage – Zahlung auch an Beschäftigtengruppen
- Von: Eduard Frede
Der KAV Bayern teilt mit: "Der Hauptausschuss des KAV Bayern hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 eine erweiterte Anwendungsmöglichkeit zur Arbeitsmarkt- und der Fachkräftezulage beschlossen. Beide Zulagen können nun – neben einer Zahlung an einzelne Beschäftigte – unter bestimmten Voraussetzungen auch an Beschäftigtengruppen gezahlt werden. Damit wird es möglich, auch ohne vorherige Feststellung eines konkreten Abwanderungswillens einzelner Beschäftigter Gruppen von Beschäftigten zu identifizieren, die durch die Zahlung einer Arbeitsmarkt- oder Fachkräftezulage an den Arbeitgeber gebunden werden sollen."
Tarifverhandlungen zum TV EntgO Bund - Durchführungshinweise zu den neuen Eingruppierungsvorschriften vom 24. März 2014 in der Fassung der siebten Ergänzung vom 9. Juli 2019
- Von: Eduard Frede
Die Durchführungshinweise zum TV EntgO Bund sind aktualisiert worden. Wichtigste Änderung der siebten Ergänzung des Rundschreibens zu den Eingruppierungsvorschriften ist die Aktualisierung von Eingruppierungsregelungen mit dem Ziel der besseren Gewinnung von qualifizierten Fachkräften.
Leistungskürzungen bei der Pensionskasse der Caritas VVaG
- Von: Eduard Frede
Die Vertreterversammlung der in Schieflage geratenen Pensionskasse der Caritas VVaG hat Mitte Mai ein Sanierungskonzept mit Leistungskürzungen beschlossen.
Neue Loseblattsammlung des ABD
- Von: Eduard Frede
SENSER-DRUCK GmbH
z.Hd. Herrn Tokarski
Bergstraße 3
86199 Augsburg
Tel. 0821/90649-12
Fax 0821/90649-20
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Die Kosten pro Exemplar inklusive PVC-Sammelordner, Register, ca. 810 Seiten DIN A5 beidseitig bedruckt, Versand und Verpackung betragen insgesamt 18,73 EURO (17,50 EURO zzgl. 7 % MwSt. (1,23 EURO))
onlineABD - Beschlüsse bis 2002
- Von: Eduard Frede
9. Amtsperiode - Konstituierende Sitzung
- Von: Eduard Frede
Zur Konstituierenden Sitzung in der neuen Amtsperiode trafen sich die Kommissionsmitglieder am 11. Oktober 2018 im Caritas Pirckheimer Haus in Nürnberg. Nach dem Eröffnungsgottesdienst mit Erzbischof Ludwig Schick wurde Robert Winter (Mitarbeiterseite) aus der Erzdiözese München und Freising zum neuen Vorsitzenden gewählt. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden wurde OR Martin Floß (Dienstgeberseite) auch aus der Erzdiözese München und Freising gewählt.
Die Sitzung wurde geleitet von Frau Ursula Lay, die in der neuen Amtsperiode für die KEG in der Kommission ist. Zweiter Vertreter für die Gewerkschaften ist Martin Laußer von der IG Bauen-Agrar-Umwelt.
Foto: E l k e P i l k e n r o t h
Änderung an der Geschäftsstelle
- Von: Eduard Frede
Neu an der Geschäftstelle ist Vanessa Mann. Wir wünschen ihr eine gute Einarbeitung und Gottes Segen.
Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften in die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
- Von: Eduard Frede