Schriftlichen Umlaufverfahren vom 29.07.2011 – Die Bayerische Regional-KODA hat im schriftlichen Umlaufverfahren vom 29.07.2011 folgende Beschlüsse gefasst, die zur Zeit von den (Erz-)Diözesen in Kraft gesetzt werden:

ABD-Anwender – Auf der Seite "Dienstgeberinfo" finden Sie das neue Rundschreiben des Sprechers der Dienstgeberseite Martin Floß.

KODA-Wahl – Das endgültige Wahlergebnis finden Sie

Die Beschäftigten im kirchlichen Dienst, für die das ABD zur Anwendung kommt, erhalten gemäß den Vorgaben des § 1 ABD Teil A, 1. ab 1. März 2015 2,4 Prozent mehr Brutto.

Die Kommission hat in ihrer 167. Sitzung am 25./26.03.2015 die Aufhebung der Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen beschlossen.

Beschluss der 147. Vollversammlung – Mit der Übernahme der Regelungen der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst treten zum 1. September Bestimmungen zur Gesundheitsvorsorge in kirchlichen Einrichtungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung in Kraft.

Bayerische Regional-KODA – in den katholischen Kindertageseinrichtungen. Die Bayerische Regional-KODA hat im schriftlichen Umlaufverfahren eine neue Dienstordnung beschlossen.

Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz – Die bayerischen Bischöfe haben in ihrer Sitzung am 23./24. März 2011 eine neue Ordnung zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts durch eine Kommission für den Bereich der bayerischen (Erz-)Diözesen (Bayerische Regional-KODA-Ordnung – BayRKO) beschlossen.

Freisinger Bischofskonferenz – Die Freisinger Bischofskonferenz hat Herrn Ordinariatsrat Josef Ederer (Diözese Passau) mit Wirkung vom 1. Januar 2015 bis 31. August 2018 für den Rest der laufenden 8. Amtsperiode zum Dienstgebervertreter in der Bayerische Regional-KODA berufen.

Vollversammlung – In ihrer Vollversammlung am 29./30. April trug die Dienstgeberseite vor, dass durch die Hinzufügung einer Klammerergänzung in § 7 Abs. 5 Satz 1 ABD Teil C, 7. hinsichtlich der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte auf § 16 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Bezug genommen wird.

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