Neukonstituierung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen – Im September 2018 wird sich nach Ablauf der laufenden Amtszeit die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen neu konstituieren.

Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen – Die Änderungen im Eingruppierungsrecht sind noch in der Beratung. Wir gehen davon aus, dass die Beratungen bis Ende März abgeschlossen sind.

Beschluss der 175. Vollversammlung – Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen hat in ihrer 175. Vollversammlung vom 30.11./01.12.2016 auf der Grundlage des § 10 Satz 1 BayRKWO den Wahltag für die 9. Amtsperiode (1. September 2018 bis 31. August 2023 festgesetzt.

das onlineABD, der Downloadbereich und die Loseblatt-Sammlung wurden aktualisiert. Sie finden jetzt die aktuellste Version des ABD als Wordfassung und als PDF-Datei mit Stand 01.09.2016.Neu aufgenommen im Vergleich zur Fassung vom 01.05.2016 wurden die Beschlüsse der 171. und der 172. Vollversammlung, deren Veröffentlichung in diesen Tagen erfolgt:

Bayerische Regional-KODA – Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Ordnungen für die Bayerische Regional-KODA (BayRKO-Änderungsgesetz – BayRKOÄndG) hat sich auch die Bezeichnung der Kommission geändert. Diese lautet ab 1. Mai 2016: Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA)

Freisinger Bischofskonferenz – Aufgrund des Ausscheidens von Frau Dr. Evmarie Haager aus den Diensten der Diözese Eichstätt und damit auch aus der Bayerischen Regional-KODA hat die Freisinger Bischofskonferenz am 10. November 2015 Herrn Ordinariatsrat Dr. Peter Nothaft (Diözese Eichstätt) mit sofortiger Wirkung für den Rest der laufenden 8. Amtsperiode zum Dienstgebervertreter in die Bayerische Regional-KODA berufen.

Die Beschäftigten im kirchlichen Dienst, für die das ABD zur Anwendung kommt, erhalten gemäß den Vorgaben des § 1 ABD Teil A, 1. ab 1. März 3 Prozent mehr Brutto, mindestens aber 90 Euro.

BayRK – Die Bayerische Regional-KODA hat eine neue Dienstordnung und eine vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro beschlossen. Der Begriff Pfarrbüro umfasst auch Verwaltungsbüros von über eine Pfarrei hinausgehenden Zusammenschlüssen von Pfarreien, Verwaltungsbüros von Dekanaten oder Zusammenschlüssen von Dekanaten.

153. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat auf der 153. Vollversammlung am 30.11/01.12.2011 in Augsburg gemäß § 18 Absatz 2 BayRKO die Liste ergänzt, aus der im Falle der Anrufung der Schiedsstelle der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vorsitzende des Verfahrens zu benennen sind.

Beschluss der 149. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat die Übernahme der Regelung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der kommunalen Arbeitgeber vom 27. Februar 2010 zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte beschlossen.

­