Bayerische Regional-KODA – Die Zentral-KODA hat am 12.11.2009 zwei Beschlüsse gefasst, denen die Bayerische Regional-KODA im schriftlichen Umlaufverfahren vom 30.12.2009 zugestimmt hat. Es handelt sich um den Änderungsbeschluss der Zentral-KODA vom 12.11.2009 gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 Zentral-KODA-Ordnung (ZKO) zur Entgeltumwandlung. Weiter hat die Zentral-KODA gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 3 lit. d ZKO eine Ordnung über die Anrechnung von Vordienstzeiten zur Anerkennung von Stufenlaufzeiten beschlossen.

Die Ordnung über die Anrechnung von Vordienstzeiten zur Anerkennung von Stufenlaufzeiten finden Sie hier.

Die Regelung zur Entgeltumwandlung finden Sie  hier.

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