Änderungen in Umsetzung des § 20a ABD Teil A, 1. – Beschäftigte, die vom Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) Teil A,1., E,1. oder E, 2. erfasst werden, erhalten mit dem Entgelt für den Kalendermonat Januar 2011 eine einmalige Sonderzahlung.

In Umsetzung des Tarifvertragsüber die einmalige Sonderzahlung 2011 vom 27. Februar 2010 gilt folgende Regelung

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