In Umsetzung des Tarifvertragsüber die einmalige Sonderzahlung 2011 vom 27. Februar 2010 gilt folgende Regelung
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Einmalige Sonderzahlung 2011 für Beschäftigte
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Änderungen in Umsetzung des § 20a ABD Teil A, 1. – Beschäftigte, die vom Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) Teil A,1., E,1. oder E, 2. erfasst werden, erhalten mit dem Entgelt für den Kalendermonat Januar 2011 eine einmalige Sonderzahlung.