Bayerische Regional-KODA-Ordnung (BayRKO) – Herr Böck, Richter am Bundesarbeitsgericht, sowie Herr Prof. Dütz, emeritierter Lehrstuhlinhaber an der Universität Augsburg, haben sich bereit erklärt, im Falle der Anrufung der Schiedsstelle nach § 18 BayRKO als Vorsitzende bzw. als Stellvertreter tätig zu werden. Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden diese zwei Personen einstimmig durch Wahl von der 151. Vollversammlung am 29./30.06.2011  im Sinne des § 18 Absatz 2 BayRKO für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren berufen.

­