Die Beschäftigten im kirchlichen Dienst, für die das ABD zur Anwendung kommt, erhalten gemäß den Vorgaben des § 1 ABD Teil A, 1. ab 1. März 2015 2,4 Prozent mehr Brutto.

Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2014, in der eine Entgeltsteigerung in zwei Schritten vereinbart wurde.
Die Anpassung der Tabellen ab 1. März 2015 um weitere 2,4 Prozent soll bis Ende Februar 2016 gelten.
Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind von diesen Entgelterhöhungen ausgenommen, da sich deren Gehalt an der Beamtenbesoldung orientiert.

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich  ab 01. 03. 2015 um einen Festbetrag in Höhe von 20,00 Euro.

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