Ständige Arbeitsgruppe Lehrer in der Bayerischen Regional-KODA – Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer hatte in ihrer 8. Sitzung wieder vielfältigeThemen. Neben den im Bericht aufgeführten, verständigte sich die Arbeitsgruppe darauf, sich ab Herbst den Fragen zum Vorgehen bei der Umsetzung der bayerischen Dienstrechtsreform für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zu widmen.

Bei dem erneut vorgelegten Themenkreis, ob beim Sonderurlaub die Beamtenregelungen übernommen werden, sprach sich die Dienstgeberseite gegen eine Ausweitung des Sonderurlaubs aus.

Weiter auf der Tagesordnung bleibt die Frage, ob auch bei der Altersteilzeit für die angestellten Lehrkräfte im Bereich des ABD die Regelungen wie für die entsprechenden Beamten des Katholischen Schulwerks in Bayern zur Anwendung kommen sollen.

Weiterer Informationsbedarf besteht auf Dienstgeberseite bei der Frage, ob die Sabbatjahrregelung auch für unterhälftig beschäftigte Lehrkräfte gelten sollte.

Ob in Zukunft wieder ein Verzicht auf periodische dienstliche Beurteilungen ab dem 50. Lebensjahr möglich sein wird, soll erst im Zusammenhang mit Behandlung der Dienstrechtsreform für Beamte besprochen werden.

Im Rahmen der Vorarbeiten zum Themenkomplex „Arbeitszeitverordnung, Arbeitszeitkonto, Wertguthaben“ wird geprüft, inwieweit hier die Sonderregelungen für die Lehrkräfte betroffen sind.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter hat sich erhöht. Die Beihilfezusagen für Lehrkräfte müssen überprüft werden, inwiefern hier Bezug genommen wird auf die Vollendung des 65. Lebensjahres und nicht auf den tatsächlichen Eintritt in die Rentenphase. Da Lehrkräfte zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende und somit eventuell erst nach dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersrente ihre Arbeit beenden können, befürchtet die Mitarbeiterseite, dass dies bei Lehrkräften ohne Zusage einer Beihilfe im Rentenfall zum Verlust der Beihilfe während der noch aktiven Zeit führt.

 

 

 

 

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