Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz – Die bayerischen Bischöfe haben in ihrer Sitzung am 23./24. März 2011 eine neue Ordnung zur Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts durch eine Kommission für den Bereich der bayerischen (Erz-)Diözesen (Bayerische Regional-KODA-Ordnung – BayRKO) beschlossen.

Diese Ordnung tritt zum 1. September 2013 in Kraft. Abweichend davon treten die §§ 2 und 11a zum 1. Juni 2011 in Kraft. Damit endet die 7. Amtsperiode der Bayerische Regional-KODA am 31. August 2013. Auch die neuen Bestimmungen für die "Ständige Arbeitsgruppe Lehrkräfte" finden damit bereits jetzt ihre Anwendung.

 

 

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