Rundschreiben des BMI vom 24.10.2017 – Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) sind zum 1. Juli 2017 die neuen Regelungen zum Hinzuverdienst- und Teilrentenrecht in Kraft getreten.

Diese haben unter Umständen Auswirkungen auf die Zusatzversorgung bei der VBL. Das Rundschreiben gibt hierzu und zu den sich aus dem Flexirentengesetz ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten entsprechende Hinweise.

­