Die Änderungstarifverträge zur Umsetzung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst vom 31. März 2008 liegen vor.

Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst  kann die Übernahme von Bestandteilen des Tarifabschlusses 2008 in kirchenspezifischer Form vorgenommen werden. Die 139.Vollversammlung einigte sich bereits auf zwei Regelungen:

- Regelung für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen
Die ab 1.1.2008 und dann ab 1.1.2009 geltenden Pauschalentgelte für alle Kraftfahrerinnen wurden übernommen.

- Regelung über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten
Es wurde ein neuer Absatz 1 eingefügt, in dem die neuen Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten für die Berufe der Sozialmitarbeiterin, Sozialpädagogin, Erzieherin und Kinderpflegerin gemäß dem Tarifabschluss festgelegt wurden.

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