Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst kann die Übernahme von Bestandteilen des Tarifabschlusses 2008 in kirchenspezifischer Form vorgenommen werden. Die 139.Vollversammlung einigte sich bereits auf zwei Regelungen:
- Regelung für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen
Die ab 1.1.2008 und dann ab 1.1.2009 geltenden Pauschalentgelte für alle Kraftfahrerinnen wurden übernommen.
- Regelung über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten
Es wurde ein neuer Absatz 1 eingefügt, in dem die neuen Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten für die Berufe der Sozialmitarbeiterin, Sozialpädagogin, Erzieherin und Kinderpflegerin gemäß dem Tarifabschluss festgelegt wurden.