Beschluss der 149. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat die Übernahme der Regelung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der kommunalen Arbeitgeber vom 27. Februar 2010 zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte beschlossen.

Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2016 die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2017 begonnen hat.

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