Die Kommission hat in ihrer 167. Sitzung am 25./26.03.2015 die Aufhebung der Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen beschlossen.

Für die Erstattung von Auslagen für ab dem 1. April 2015 angetretene Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) findet das „Bayerische Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG)“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung.

­