Für die Erstattung von Auslagen für ab dem 1. April 2015 angetretene Dienstreisen und Dienstgänge (Reisekostenvergütung) findet das „Bayerische Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG)“ in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung.
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Geltung des Bayerischen Reisekostengesetzes
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Die Kommission hat in ihrer 167. Sitzung am 25./26.03.2015 die Aufhebung der Reisekostenordnung der Bayerischen (Erz-)Diözesen beschlossen.