Näheres entnehmen Sie bitte dem Dienstgeberrundschreiben.
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Empfehlungen zum Umgang mit dem Urlaubsanspruch nach Vorliegen der Urteilsgründe der BAG-Entscheidung vom 20. März 2012 und nach Vorliegen der entsprechenden Anträge auf eine Neuregelung des Urlaubsanspruchs im ABD
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Die Neuregelung soll auf der Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4. und 5. Juli 2012 beschlossen werden. Über endgültige Beschlussfassung werden wir Sie informieren.Bitte beachten Sie, dass auch der/die Dienstgebervertreter/in Ihrer Diözese für Rückfragen zur Verfügung steht, insbesondere wenn es bereits in Ihrer Diözese eigene Informationen zur Vorgehensweise gibt.